Sonderfertigkeiten bei Erschaffung

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Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit GP bezahlt werden, gilt folgende Regelung:

GP = max(1, gerundet(AP/50))


Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1 GP.

Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1 GP kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2 GP kostet.