Sonderfertigkeiten bei Erschaffung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Helden-Software
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Geran (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Sven Bursch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit [[DsaWiki:GP|GP]] bezahlt werden, gilt folgende Regelung:
Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit {{GP}} bezahlt werden, gilt folgende Regelung:


GP = max(1, gerundet(AP/50))
GP = max(1, gerundet(AP/50))




Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1 GP.
Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1 {{GP}}.


Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1 GP kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2 GP kostet.
Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1 {{GP}} kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2 {{GP}} kostet.


{{Navigationsleiste Regelauslegungen}}
{{Navigationsleiste Regelauslegungen}}
[[Kategorie:Regelauslegung]]
[[Kategorie:Regelauslegung]]

Version vom 1. Februar 2007, 21:00 Uhr

Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit

  1. REDIRECT Vorlage:Abkürzung bezahlt werden, gilt folgende Regelung:

GP = max(1, gerundet(AP/50))


Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1

  1. REDIRECT Vorlage:Abkürzung.

Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1

  1. REDIRECT Vorlage:Abkürzung kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2
  2. REDIRECT Vorlage:Abkürzung kostet.