Sonderfertigkeiten bei Erschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K hat Sonderfertigkeiten nach Sonderfertigkeiten bei Erschaffung verschoben |
(kein Unterschied)
|
Version vom 31. Januar 2007, 11:01 Uhr
Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit GP bezahlt werden, gilt folgende Regelung:
GP = max(1, gerundet(AP/50))
Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1 GP.
Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1 GP kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2 GP kostet.