Sonderfertigkeiten bei Erschaffung: Unterschied zwischen den Versionen
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K (hat Sonderfertigkeiten nach Sonderfertigkeiten bei Erschaffung verschoben) |
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(kein Unterschied)
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Version vom 31. Januar 2007, 12:01 Uhr
Für Sonderfertigkeiten, die während der Erschaffung mit GP bezahlt werden, gilt folgende Regelung:
GP = max(1, gerundet(AP/50))
Jede Sonderfertigkeit kostet also mindestens 1 GP.
Eine Sonderfertigkeit für 74 AP würde 1 GP kosten, während eine Sonderfertigkeit für 76 AP 2 GP kostet.