Wir interpretieren die BGB-Regeln folgendermaßen:
- Wenn Talente aus dem Profil der zweiten Profession aktiviert werden, zählen diese NICHT zu den 8 aktivierbaren Talente. Aus dem Profil der zweiten Profession dürfen beliebig viele Talente aktiviert werden.
- Die zweite Profession darf weder den Vorteil Vollzauberer, Halbzauberer noch Geweiht enthalten.
Regelauslegungen der Helden Software
![[Hauptseite]](http://www.helden-software.de/images/drache.jpg)